Kein Vor-Ort-Konnektor. Gematik-konform. Updates zentral. Förderfähig – in der Regel 0 € Eigenanteil*.
* abhängig von Pauschalen/Kostenträger – Stand: 09/2025
Ziel: produktiv in wenigen Tagen!
eHBA/SMC-B prüfen, KIM reservieren.
Gateway, Terminal, ...
Doku & Kurz-Schulung.
Monatliche Betriebskosten je Standort – transparent & förderfähig. Alle Beträge netto (zzgl. MwSt.).
Stand: 09/2025
Position | Betrag |
---|---|
TI-Gateway Betrieb | 169,00 € |
KIM-Postfach | 8,90 € |
1x Kartenterminal (Betrieb) | inklusive |
Zwischensumme | 177,90 € |
Wartung, Betreuung und Inbetriebnahme durch Dienstleist vor Ort (DVO). |
Förderanteil | Betrag |
---|---|
Basis-/Betriebsanteil TI | 160,00 € |
KIM-/Kommunikationsanteil | 20,00 € |
Anwendungsanteile (z. B. eRezept/ePA) | 20,00 € |
Summe Förderung | 200,00 € |
Alles Notwendige für den produktiven Start – ohne Vor-Ort-Termin.
TI-Anbindung, aktivierung der Routen in die TI, Funktionstest.
Adresse anlegen, Testversand, Adressbuch-Starter, Hinweise Best Practices.
Kartenterminal mit TI-Gateway Verbinden, eHBA & SMC-B Akivierung & Prüfung.
Checklisten & Nachweisvorlagen für Förderstellen & Audit.
Kurze Einweisung für Team & Verantwortliche
Fester Ansprechpartner während der Verragslaufzeit und persönliche Einrichtung vor Ort.
Hinterlassen Sie uns ein paar Infos, wir kommen mit einem passenden Vorschlag auf Sie zu.
Für Apotheken: Wir stellen Ihnen eine Rechnung mit Bestätigung des erfolgreichen TI-Anschlusses aus. Die Funktionsfähigkeit wird typischerweise über einen erfolgreich durchgeführten Versicherten-Stammdaten-Abgleich (VSDM) belegt. Die Abrechnung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF).
Für Ärzt:innen & Therapeut:innen: Die Kosten werden über die KV-Abrechnung refinanziert. Voraussetzung ist, dass im Abrechnungsquartal mindestens ein VSDM durchgeführt wurde; der dabei erzeugte Prüfnachweis wird automatisch mitübermittelt. Ab diesem Zeitpunkt fließen die laufenden Pauschalen für den Betrieb.
Hinweis: Konkrete Nachweise und Formvorgaben können je Kasse/KV variieren.Apotheken: In der Regel ab dem ersten vollständigen Quartal nach Inbetriebnahme der TI-Anbindung. Die technische Inbetriebnahme wird im Rahmen des Antragsverfahrens per Selbsterklärung mitgeteilt; Form und Nachweise legt der Deutsche Apothekerverband bzw. die Abrechnungsstelle fest.
Andere Leistungserbringer (z. B. Ärzt:innen, Therapeut:innen): Ebenfalls üblicherweise ab dem ersten vollständigen Quartal nach Anbindung. Der Nachweis der Inbetriebnahme erfolgt gemäß Vorgabe der jeweils zuständigen Abrechnungsstelle.
Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vereinbarungen/Verfahrenshinweise Ihrer Abrechnungsstelle.Die Fachanwendungen sprechen die TI über definierte Schnittstellen an, die von der gematik vorgegeben und auf Konformität geprüft werden. Dadurch ist sichergestellt, dass Praxis-, Apotheken- oder Kliniksoftware korrekt mit Konnektor/TI-Gateway interagiert – unabhängig davon, ob der Konnektor lokal oder im Rechenzentrum betrieben wird.
Praxis-/Apothekensysteme benötigen für TI-Funktionen die jeweilige TI-Schnittstelle ihres Herstellers.Für die TI-Kommunikation stellt Ihr Softwarehersteller ein entsprechendes TI-Modul bzw. eine TI-Erweiterung bereit. Manche Anbieter kalkulieren diese Leistung inklusive, andere berechnen einmalige oder laufende Gebühren. Klären Sie das bitte vorab mit Ihrem Hersteller – wir unterstützen Sie gern dabei.
Alle Angaben ohne Gewähr; entscheidend sind die jeweils aktuellen Regelungen Ihrer KV/Abrechnungsstelle.
Zentrales Management, Mandanten, Monitoring & SLAs.
TI-Anbindung als stabiler Baustein; klare Schnittstellen.
Standardisierte Onboarding-Pakete & Kommunikation.